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Exklusiv im Gratisreport kostenlose Insiderinfos
zu Gründungszuschuss und
Einstiegsgeld!

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Freitag, 18.05.2012
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Erfahren Sie die Wahrheit über Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und alle Subventionen vom Staat für Gründer aus der Arbeitslosigkeit!

Der Gründerzuschuss wird nahezu allen Arbeitslosen (ALG I und ALG II-Empfängern) und Unternehmern gewährt, deren bisherige Gewinne nicht für den Erhalt ihres Lebensunterhaltes ausreichen. Doch bevor Sie als Existenzgründer den Gründungszuschuss erhalten, müssen Sie viele bürokratische Hürden meistern. Die Wenigsten wissen genau, was sich hinter den Begriffen "Gründungszuschuss", "Einstiegsgeld", "fachkundige Stellungnahme" oder "Businessplan" wirklich verbirgt.

 

Der Markt für Hilfen zur Erlangung von Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss für den Start aus der Arbeitslosigkeit ist intransparent. alg-zuschuss.de bietet Gründern daher mit dem Gratisreport einen attraktiven Weg im Do-it-yourself-Verfahren ohne externe Hilfe alle notwendigen Unterlagen für die Erlangung des Gründungszuschuss zu bekommen.


Rechtsschutzversicherung

Wir empfehlen zudem jedem Gründer, egal ob Sie Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss beantragen wollen, zwingend den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, damit das Einlegen von Rechtsmitteln bei einer Absage durch die Arbeitsagentur auch von der Versicherung bezahlt wird. Achten Sie bitte darauf, dass keine Wartzeiten in den Verträgen stehen und zudem Streitigkeiten mit der ARGE/ Arbeitsagentur gedeckt sind.

Hier können Sie einen kostenlosen Vergleich verschiedener
Rechtsschutzversicherungen anfordern (hier klicken) !!

 


Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

Allein 2009 wurde 230.000 mal ein Gründungszuschuss für Existenzgründer bewilligt. Alle Gelder, die zumGründungszuschuss bzw. Existenzgründungszuss zählen, sind steuerfrei, frei verwendbar und brauchen nicht zurückgezahlt werden. Eine Langzeitstudie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bewies unlängst: Mehr als jeder Zweite, der sich mittels Fördermittel zur Selbstständigkeit wie Gründungszuschuss und Einstiegsgeld zur Existenzgründung entschloss, ist es auch nach 5 Jahren noch.

Die Person hinter alg-zuschuss.de

Dipl. Kaufmann Andreas Schilling berät seit über 10 Jahren Gründer und Unternehmer hinsichtlich Subventionen und Fördermitteln der Bundesagentur für Arbeit, zu denen auch Gründungszuschuss und Einstiegsgeld zählen. Über 800 Existenzgründern hat er mit seiner fachkundigen Stellungnahme zu einem erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit verholfen. Seine Philosophie ist, dass jede(r) Unternehmer(in) und jede(r) Existenzgründer(in) mit den richtigen Informationen nach einer kurzen Zeit staatliche Förderung bekommen kann. Im Gratisreport erhalten Sie Einblick in sein Fachwissen. So können auch Sie unkompliziert und schnell Ihren Anspruch auf Gründungszuschuss geltend zu machen.
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