Endlich Klartext zum Gründungzuschuss: So läuft es bei den Arbeitsagenturen wirklich!
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Görlitz, 03. Februar 2012 (jk) – Seit zum Jahreswechsel die staatliche Förderung für arbeitslose Gründer zur Ermessensleistung umgewandelt wurde, herrscht unter den Antragswilligen Ratlosigkeit. Niemand scheint genau zu wissen, wie die neuen Kriterien aussehen, nach denen das begehrte Fördermittel vergeben wird, und wie man sich optimal auf das Antragsverfahren vorbereitet. Nur eins scheint festzustehen: Nach einer Budgetkürzung von 1,8 Milliarden auf 1,0 Milliarde Euro haben die Arbeitsagenturen arbeitslosen Gründern gegenüber vorwiegend ein einziges Anliegen, nämlich an ihnen zu sparen. Dass der Weg zum Gründungszuschuss ab sofort wesentlich erschwert wird und strenge Auswahlen getroffen werden, ist in aller Munde, aber konkrete Aussagen, wie das Antragsprozedere aussieht und worauf es den BA’s wirklich ankommt, gibt es nicht.
„Der neue Gründungszuschuss ist erst wenige Wochen alt, es gibt also noch keine Masse an Gründern, die Erfahrungen gemacht hat und diese weitergeben konnte“, erklärt Andreas Schilling, Geschäftsführer der Gründeragentur für Arbeitslose die schlechte Wissenslage. „Hinzu kommt, dass es zum Genehmigungsverfahren von der BA-Zentrale in Nürnberg nur sehr allgemeine Anweisungen gibt und somit jede Zweigstelle im Grunde anders verfahren kann.“
Dennoch zeichnet sich langsam aber sicher eine allgemeingültige Struktur in der Vorgehensweise der Arbeitsagenturen ab. Schilling, der als Betreiber eines bundesweiten Netzwerks für akkreditierte Gründungsberater quasi an der Quelle sitzt, konnte zahlreiche Erfahrungsberichte verglichen und hat die Ergebnisse in einer Neuauflage seines kostenlosen Gratisreports zusammengefasst: „Im Großen und Ganzen gehen die Ämter immer gleich vor: Zunächst wird versucht, die Antragsunterlagen möglichst zurückzuhalten und auf einer Anstellungsvermittlung zu bestehen. Erst, wenn der Gründer hartnäckig auf seinem Gründungsvorhaben besteht, setzt sich die Prüfungsmaschinerie in Gang“, fasst der Experte zusammen. „Das Prüfungsverfahren ist in der Regel dreistufig. An erster Stelle steht ein grober Qualifizierungscheck, auf dem Profil basiert, das im Rahmen des ‚Arbeitspakets‘ bei der Arbeitslosigkeitsmeldung ausgefüllt wird“, so Schilling. Fällt dieser positiv aus, wird im feinen Qualifizierungscheck die Möglichkeit einer Stellenvermittlung abgeklopft. Hier kann es dem Gründer durchaus zum Verhängnis werden, dass es in seiner Region ‚zu viele‘ freie Stellen gibt. Wenn auch hier kein Haar in der Suppe gefunden wird, werden im dritten Schritt externe Dienstleister eingesetzt, um die vorläufige Entscheidung des Arbeitsvermittlers abzusichern. Die K.O.-Hürde bei diesem Verfahren ist eindeutig der letzte Schritt: das Eignungsgespräch mit anschließendem Gründer-Eignungstext, bei dem alle Unterlagen sowie der Businessplan in einer dreistündigen Sitzung durchgekaut werden und anschließend ein Persönlichkeitstest durchgeführt wird. „Wer nicht ideal vorbereitet in dieses Gespräch geht, wird mit großer Wahrscheinlichkeit scheitern“, fasst Schilling die Erfolgsaussichten für arbeitslose Gründer zusammen. Betroffene sollten deshalb aber nicht resignieren, rät er: „Mit der richtigen Vorbereitung und den richtigen Insider-Informationen zum Auswahlverfahren kann man nicht nur viel Zeit und Arbeit sparen, sondern auch mit einiger Sicherheit eine Bewilligung erhalten.“ Zu diesem Zweck hat er gemeinsam mit seinem Team aus erfahrenen Gründungsberatern das konkrete Antragsverfahren im Detail in seinem kostenlosen Gratisreport beschrieben. Hier erfahren Sie in allen Einzelheiten und anhand konkreter Beispiele, worauf beim Gründer-Test zu achten ist, und erhalten außerdem alle notwendigen Dokumente und Insider-Tipps zur Antragstellung aus einer Hand.
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