Rechtzeitig vorsorgen: Ab 2012 höhere Zuzahlungen bei Zahnersatz
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung für zahnärztliche Leistungen. Sie bestimmt damit auch indirekt, wie viel Geld der Zahnarzt für diejenigen zahnärztlichen Leistungen abrechnen darf, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, wie etwa aufwändiger Zahnersatz oder Füllungsalternativen. Mit einer Gesetzesnovelle, die zum Jahresbeginn in Kraft trat, werden die Zahnarzthonorare erhöht. Für den Patienten steigen damit die Preise für Zuzahlungen. Der Zahnarzt kann in Zukunft deutlich mehr für Leistungen abrechnen, die nicht zum Standard-Leistungskatalog der Krankenkassen gehören. Das betrifft alle Posten, die über die Regelversorgung hinausgehen. So sind beispielsweise Implantate, Inlays oder spezielle Füllungen von der Neuregelung betroffen. Unter dem Strich muss jeder gesetzlich Krankenversicherte mit höheren Zuzahlungen beim Zahnarzt rechnen, weil die Krankenkassen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss abdecken. Wer noch keine private Zahn-Zusatzversicherung besitzt, sollte also jetzt unbedingt vorsorgen, bevor es zu spät ist.
Günstige Konditionen bei der Zahn-Zusatzversicherung bietet die Deutsche Familienversicherung. Hier haben Patienten die Wahl zwischen zwei Tarifvarianten: Die günstige „Zahnersatz-Zusatzversicherung“ – diese verdoppelt den Festzuschuss, oder die komfortable „Zahnersatz-Zusatzversicherung Premium“ – diese erstattet 90 % des Eigenanteils bei Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragenem Zahnersatz. Eine Ergänzung zum Zahnersatz-Tarif bietet die „Leistungserweiterung Zahnimplantat“, die zusätzlich 90 % des Eigenanteils für bis zu fünf Zahnimplantate je Kiefer erstattet.
Unser Tipp: Mit dem ZahnSchutzbrief der Deutschen Familienversicherung sichern Sie sich die Leistungen der Zahnersatz- und der Zahnerhalt-Zusatzversicherung in einem praktischen und günstigen Paket.
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