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Freitag, 18.05.2012
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Ohne Meisterbrief im Handwerk gründen? Nichts ist unmöglich!

Für viele Handwerksberufe benötigt man mittlerweile nicht mehr unbedingt einen Meisterbrief, um sich selbstständig machen zu können. Dank einiger Novellen der zugrunde liegenden Verordnungen sowie einigen Ausnahmeregelungen können Handwerker nun auch einen eigenen Betrieb gründen, wenn die formalen Voraussetzungen für einen Meistertitel nicht gegeben sind.

Ausnahmeregelungen für die Gründung eines eigenen Betriebs

Wer mindestens sechs Jahre im Handwerk tätig war und von diesen vier in leitender Position verbracht hat, kann eine Ausübungsberechtigung beantragen. Mit dieser ist der Handwerker berechtigt, ein Unternehmen zu gründen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 7b der Handwerksordnung.

Alternativ kann der Handwerker auch eine Ausnahmebewilligung beantragen. Dies ist allerdings nicht so einfach. Zum einen muss tatsächlich ein Ausnahmefall vorliegen und zum anderen muss der Handwerker die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für den Beruf erforderlich sind, nachweisen. In der Regel geschieht durch eine Prüfung, die vor der Handwerkskammer abgelegt werden muss.

Handwerksberufe ohne Meisterzwang


Seit 2004 gibt es einige Berufe, für die ohnehin keine Meisterprüfung mehr abgelegt werden muss, um als Selbstständiger zu arbeiten. Unter den mittlerweile zulassungsfreien Berufen sind zum Beispiel Uhrmacher, Kosmetiker und Goldschmiede. Eine vollständige Liste findet sich in der Anlage B der Handwerksordnung.

Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerksberuf selbstständig machen möchte, ohne über einen Meisterbrief zu verfügen, kann das über einen kleinen Umweg machen. Der Existenzgründer muss dann einen Meister anstellen, der eine leitende Position übernimmt. Diese Gründung ist aber im Vergleich zu einer „normalen“ Existenzgründung teurer, da vom ersten Tag an Personalkosten anfangen.

Minderhandwerk

Eine weitere Möglichkeit, auch ohne Meisterbrief einen eigenen Betrieb zu gründen, ist die ausschließliche Ausführung von einfachen oder untypischen Arbeiten für den Beruf. Problematisch wird es erst, wenn daneben auch „normale“ Arbeiten ausgeführt werden, da unter Umständen die Grenze für die Zulassungspflicht überschritten wird. Bei Zweifeln oder Unklarheiten sollte ein Gründungsberater um Rat gefragt werden, damit es nicht zu hohen Geldstrafen wegen einer fehlenden Zulassung kommt. Auch die lokale Handwerkskammer kann weiterhelfen.

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