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Freitag, 18.05.2012
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Kostenfalle bei Krankenversicherungen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit: Nur wenige bieten fairen Service

Görlitz, 09. September 2011 (jk) – Die Kürzungen des Gründungszuschusses und seine Umstellung von der Pflicht- zur Ermessensleistung werden gründungswilligen Arbeitslosen voraussichtlich schon ab November ihre Vorhaben erschweren. Doch nicht nur wegen der finanziellen Zuschüsse ist der Gründungszuschuss bei Gründern ohne Rücklagen so wesentlich: Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung bringt ein Bewilligungsstatus den Gründungszuschuss-Empfängern einen entscheidenden Vorteil ein: Während der Bewilligungszeit wird der monatliche  Krankenversicherungsbeitrag auf einer ermäßigten Beitragsbemessungsgrundlage von 1.260 EUR berechnet. Wehe dem jedoch, der zukünftig ohne Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen will: Zusatzbeiträge und schlechte Servicequalität sind bei gesetzlichen Versicherern gegenwärtig leider immer häufiger der Standard.

„Leider sind für viele Kassen Zusatzbeiträge nur ein finanzieller Lückenbüßer, der ihre Bilanzen aufbessern soll und nichts mit einem Mehrwert für den Kunden zu tun hat“, erklärt Andreas Schilling, Berater der Gründungsagentur für Arbeitslose (www.alg-zuschuss.de) und Krankenversicherungsexperte. Nach der aktuellen Pleite der City-BKK wird das Erheben der Zusatzbeiträge nun zunehmend als Hinweis auf eine finanzielle Notlage der Krankenkasse gewertet. „Natürlich kann ein Zusatzbeitrag auch eine sinnvolle Investition sein. Aber ob das der Fall ist, kann ein Laie ohne professionelle Hilfe gar nicht einschätzen. Leider werden gerade unerfahrene Kunden wie Gründer aus der Arbeitslosigkeit aber nicht zu ihrem größtmöglichen Nutzen, sondern zu dem der Kassen beraten“, weiß Schilling. Nur wer ein langjähriges Vertrauensverhältnis zu seinem Versicherungsberater aufgebaut hat, dürfe darauf hoffen, wirklich zum eigenen Vorteil beraten zu werden, - schlicht weil es an unabhängigen Instanzen fehle, die einen fairen und professionellen Versicherungsvergleich anbieten können.

Doch es gibt auch Krankenkassen, die das Problem der Intransparenz erkannt haben und deren Preis-Leistungs-Verhältnis so gut ist, dass sie eine offene Informationspolitik nicht scheuen müssen. So zum Beispiel der mehrfache Testsieger BIG-Direkt, der in der derzeitigen Diskussion um Insolvenzen und Zusatzbeiträge mit einer guten Finanzlage punkten konnte. So erklärte die bundesweite Krankenkasse nun verbindlich, bis einschließlich 2013 keine Zusatzbeiträge zu erheben. Mit zahlreichen Wahltarifen und einem lukrativen Bonusprogramm für aktive Mitglieder können hier bis zu 900 Euro monatlich im Vergleich zu ähnlichen Konkurrenztarifen gespart werden.

Was viele Zusatzbeitragszahler nicht wissen: Es ist in der Regel gar kein Problem, die Krankenkasse auch vor Ablauf der 18-monatigen Bindungsfrist wieder zu verlassen. Andreas Schilling rät, sich im Zweifel über das Kündigungsrecht zu informieren – oder direkt einen kompetenten Berater zu kontaktieren. Die kostenlose Vermittlung eines persönlichen Beraters sowie ein kostenloses Info-Set zu den Leistungen und dem Wechsel zur BIG-Direkt steht nun exklusiv unter www.alg-zuschuss.de/BIG.html zur Verfügung.

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