Steuerzahlung verpasst? So reagieren Sie auf Säumniszuschläge
Steuernachzahlungen sind ärgerlich, aber teilweise einfach nicht zu vermeiden. Noch ärgerlicher ist es, wenn die Zahlung an das Finanzamt nicht rechtzeitig erfolgt. Sobald die Zahlung in Verzug gerät, werden Säumniszuschläge fällig. Pro Monat berechnet das Finanzamt 1 % der offenen Steuerschuld. Die Zuschläge werden immer in kompletten Monaten berechnet, also selbst bei nur einer Woche Verzögerung wird sofort der Betrag für den kompletten Monat fällig.
Der Umgang mit Säumniszuschlägen
Die Steuerschulden müssen in jedem Fall bezahlt werden, aber mit ein wenig Verhandlungsgeschick können die Säumniszuschläge entfallen. Wichtig ist nur, dass sich der Steuerschuldner rechtzeitig beim Finanzamt meldet und einen Antrag auf Erlass aus Billigkeitsgründen stellt. Dieser Antrag muss nicht einmal unbedingt schriftlich gestellt werden, teilweise kann ein einfaches Telefonat mit dem Sachbearbeiter völlig ausreichen.
Gründe für das Zahlungsversäumnis
Der Steuerschuldner sollte für den Erlass natürlich einen triftigen Grund haben, ein einfaches Vergessen wird als Erlassungsgrund nicht akzeptiert. Wer aber für eine längere Zeit krank war oder einfach Urlaub gemacht hat, hat gute Chancen, den Säumniszuschlag erlassen zu bekommen. Wenn bisher zuverlässig alle Steuerschulden fristgerecht beglichen wurden, steigert das die Chancen für eine positive Rückmeldung vom Finanzamt. Bevor ein schriftlicher Antrag gestellt wird, sollte zunächst das Gespräch mit dem Sachbearbeiter gesucht werden. Bei einem triftigen Grund und bisher rechtzeitigen Zahlungen ist das oftmals schon genug. Wer schon mal negativ aufgefallen ist, muss meistens noch einen zusätzlichen Antrag schriftlich stellen und dabei auch einen entsprechenden Beleg beifügen, warum die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen konnte. Bei Krankheit wäre das zum Beispiel ein Attest vom Arzt und bei einem längeren Urlaub eine Buchungsbestätigung.
Wer die Säumniszuschläge nicht einfach wortlos bezahlt, sondern zunächst versucht zu verhandeln, hat gute Chancen, um die Zahlung herumzukommen, auch wenn es eventuell keine großen Summen sind. Bei einer Steuerschuld von 3.000 € werden bei einem Monat 30 € fällig, aber die lassen sich genauso gut in andere Sachen investieren.
Zurück zur Übersicht >>>
![]() ______________ Rechtssichere Mustervorlagen, und Anwalts-hotline Monats-Flat >>> |
![]() ______________ 30 Tage GRATIS Onlinebuchhaltung für Gründer und Selbständige >>> |
Strom- und Gas Tarifvergleich für Gründer und Selbständige >>> |
______________Versicherungs-Tarifvergleiche und Tipps für Gründer und Selbständige >>> |
______________ Kostenlose bundesweite Suche nach Betriebs- und Gründungsberatern >>> |
______________Kreditkarten-Kredit für Gründer und Selbständige max. 6.000€ >>> |
______________Bankkredite für Gründer und Selbständige max. 35.000€ >>> |
______________Bankkredite für Gründer und Selbständige max. 7.500€ >>> |
______________Kredite von Privat ohne Bank für Gründer und Selbständige max. 50.000€ >>> |
Kredite von Privat ohne Bank für Gründer und Selbständige |
Links zu Fördermitteln, Existenzgründung, Gewerbe, KMU, Businessplan, Software, Medien, Krediten, Versicherungen, Sport, Familie, Gesundheit, Wellness und Fun.
| foerder-abc.de | berater-wissen.de |
||
| businessplan-experte.de | |||
| franchisetip.de | |||
Informationen und Preise zur Banner- und/oder Linkschaltung finden Sie unter http://www.keyna.de/Mediadaten.html











Besuche uns auf