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Freitag, 18.05.2012
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Die Sparpläne der Bundesregierung erreichen jetzt auch die Gründer aus dem ALG I (Gründungszuschuss)

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Görlitz, 15. Juni 2010 (sg) – Für gründungswillige ALG I Kandidaten, die den Gründungszuschuss beantragen wollen, zeichnet sich am Horizont ein Desaster ab. Zu der Verschlechterung gegenüber dem Überbrückungsgeld kommt jetzt die ggf. rückwirkende Änderung der derzeitigen Verfahrenspraxis, nach der die Bundesagentur für Arbeit den Gründungszuschuss immer vergeben hatte, solange die Kriterien eingehalten wurden (MUSS-Regelung). Im Fachjargon Ermessensleistungen genannt, kann dann der Arbeitsvermittler nach Kassenlage entscheiden. Das Ergebnis wäre, dass es vielen potentiellen Existenzgründern nicht mehr möglich wäre, den Sprung in die Selbständigkeit zu planen, da der Zuschuss der Agentur nicht sicher ist. Die Alternative ist das Hoffen auf eine Festanstellung oder der endgültige Rutsch in 9 -12 Monaten in Hartz IV. Die Empfehlung an alle Gründer aus der Arbeitslosigkeit ist es daher, das Gründungsvorhaben schnell umzusetzen und zudem die Hilfe eines Existenzgründungsberaters in Anspruch zu nehmen.
Das Sparpapier der Bundesregierung, das unter dem Namen „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ veröffentlicht wurde, sieht im Bereich der Sozialleistungen Kürzungen vor, die möglicherweise enorme Auswirkungen auf Existenzgründer haben werden. So heißt es im Sparpapier der Bundesregierung:


„Bei der Bundesagentur für Arbeit geht es darum, sie durch erweiterte Handlungsspielräume in die Lage zu versetzen, zielgenauer fördern zu können. Wir werden daher so genannte Pflichtleistungen in Ermes-sensleistungen umwandeln […].“


Um so eine Pflichtleistung handelt es sich derzeit beim Gründungszuschuss, der jedem Existenzgründer rechtlich zusteht, sofern die Bundesagentur für Arbeit seinem Gründungsvorhaben Tragfähigkeit bescheinigt. Die Tragfähigkeit ist bspw. durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, wie Unternehmensberater oder Industrie- und Handelskammern nachzuweisen. Doch im Genehmigungsablauf gibt es bereits Verfahrensänderungen, die nahelegen, dass sich die Arbeitsagenturen auf eine prinzipielle Änderung der Vergabepraxis einstellen. Auch wenn es noch keine konkreten Pläne gibt, die Anzeichen lassen einen hellhörig werden.

„Diese Zeichen unterstützen den Verdacht, dass die Pflichtleistung in absehbarer Zeit in eine Ermessensleistung umgewandelt werden soll“, berichtet Andreas Schilling, Geschäftsführer von www.alg-zuschuss.de. So wird vielerorts deutlich, dass aufgrund der Haushaltskrise der Bundesregierung und der gekürzten Budgets der Arbeitsagenturen die Hürden für Existenzgründer bei der Beantragung und Genehmigung des Gründungszuschusses immer höher gesteckt werden. Es kommt der Verdacht auf, dass manche Arbeitsagenturen direkt nach formalen Fehlern suchen, damit ein Antrag abgelehnt werden kann. Zudem wird dem Gründer der Zugang zur fachkundigen Stelle immer mehr erschwert. Es gibt Fälle, in denen Gründer bis zu 3 Monate auf einen Termin zur fachkundigen Stellungnahme der IHK warten müssen. „Selbst wenn man berücksichtigt, dass die Gründungsanfragen im Vergleich zum Vorjahr um 24 % gestiegen sind, ist diese Wartezeit einfach untragbar“, so Andreas Schilling. Die Anträge werden immer härter geprüft, der Gründer, dem das behördliche Fachwissen fehlt, steht dem System oft hilflos gegenüber.

Die gute Nachricht für Existenzgründer ist, dass mit Hilfe eines Gründungsberaters, der bei der Erstellung des Businessplans zum Nachweis der Tragfähigkeit den Gründer unterstützt und der mit der aktuellen Situation bestens vertraut ist, der Gründungszuschuss nach wie vor sicher erlangt werden kann. Auch der Zeitpunkt der Gründung spielt jetzt eine große Rolle. Solange es noch keine veränderte Gesetzesgrundlage gibt, hat der, der zügig gründet und sich professionell auf die Selbständigkeit vorbereitet, eine beinahe hundertprozentige Chance auf staatliche Unterstützung.


Informationen über alg-zuschuss.de und seine Leistungen unter www.alg-zuschuss.de oder telefonisch unter +49(0)3581.76 70 03


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