Tipp des Monats: Wem vertrauen Sie die Fachkundige Stellungnahme an?
Jeder Gründer aus der Arbeitslosigkeit, der Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld benatragen will, benötigt eine sogenannte Fachkundige Stellungnahme (auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt). Darin überprüft eine Fachkundige Stelle unabhängig und objektiv die Realisierbarkeit und Tragfähigkeit seines Gründungsvorhabens - als Grundlage dient hierzu das schriftliche Geschäftskonzept, also der Businessplan. Wird das Gründungsprojekt als tragfähig eingestuft, dient es der Arbeitsagentur als Grundlage zur Bewilligung der Zuschüsse.
Fachkundige Stellen sind im Sinne des § 57 Abs. 2 Satz 2 SGB III:
* Industrie- und Handelskammern,
* Handwerkskammern,
* Fachverbände,
* Kreditinstitute,
* Steuerberater,
* Wirtschaftsprüfer,
* Unternehmensberater,
* sonstige Institutionen (z. B. Rechtsanwalts-, Ärzte-, Architektenkammer) und
* Rechtsanwälte (nur, soweit sie auf Wirtschaftsrecht spezialisiert sind).
Grundsätzlich steht dem Gründer die Wahl der Fachkundigen Stelle für sein Gründungsvorhaben frei. Neuerdings sind jedoch zunehmend Fälle bekannt geworden, in denen Arbeitsagenturen gründungswilligen Arbeitslosen vorschreiben, bei wem sie sich ihre Fachkundige Stellungnahme zur Prüfung ihres Gründungsvorhabens ausstellen zu lassen haben. So auch beispielsweise im bayrischen Neu-Ulm, wo Mitarbeiter dazu übergegangen sind, in den Anforderungsformularen für den Gründungszuschuss unter dem Auswahlpunkt „Fachkundige Stelle“ die Hälfte der Möglichkeiten schlicht durchzustreichen und nur noch die Handels-, Handwerks- und berufsständischen Kammern zur Auswahl zu geben. Kreditinstitute, Fachverbände und sonstige Stellen wie Unternehmens- und Steuerberatungen verschwinden unter mit dem Lineal gezogenen Kugelschreiberlinien.
„Nach eigener Aussage sind mehrere unserer Mandanten sogar ausdrücklich angewiesen worden, sich die Fachkundige Stellungnahme von der örtlichen IHK ausstellen zu lassen“, erklärt Andreas Schilling, Gründungsexperte und Geschäftsführer der Gründerplattform www.alg-zuschuss.de, bei dem die Beschwerden der Unternehmensberater eingingen. „Wir haben das angesichts der Kürzungen des Gründungszuschusses zum 1. November mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen – schließlich waren wir seit jeher befugt, diese Gutachten durchzuführen, und uns ist keine Gesetzesänderung bekannt.“
Das eigentlich Ärgerliche an der Vorgehensweise der Arbeitsagenturen ist aber noch nicht einmal die unprofessionelle Vorgehensweise. Denn was bei vielen erfahrenen Steuer- und Unternehmensberatern nur Kopfschütteln hervorruft, kann Gründer bares Geld kosten! Die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sind mit bis zu 130 Euro Gebühr eine der teuersten Varianten, die auf dem Anforderungsformular aufgeführt sind. Außerdem warten Gründer bei der IHK oft bis zu drei Wochen auf einen Termin, der dann nicht selten nur in einer erneuten Überarbeitungsfrist endet, die weitere Wochen dauern kann. So können bis zur Annahme des Businessplans und der Ausstellung des Gutachtens bis zu zwei Monate ins Land gehen – für Gründer eine katastrophale Verzögerung, besonders wenn sie ungeplant kommt.
„Beim Unternehmensberater richtet sich die Terminvergabe nach den Bedürfnissen der Gründer. Außerdem kann man sich im Rahmen eines Vorgründercoachings gründungsbegleitende Beratungsleistungen durch Fördermittel finanzieren lassen“, so Schilling. „Indem die Arbeitsagenturen die Gutachten von Steuer- und Unternehmensberatern nicht akzeptieren, hebeln sie die für den Gründer effizientesten und günstigsten Alternativen aus.“
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