Wie kommen Gründer aus der Arbeitslosigkeit an ihr Unternehmens-Know-how?
Görlitz, 16. September 2011 (jk) – Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat es gezeigt: Wer als Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit scheitert, bei dem sind selten fachliche Mängel schuld. In den allermeisten Fällen fehlt es den Einsteigern in die berufliche Selbständigkeit an unternehmerischer Kompetenz – und hier besonders im Finanzierungsbereich. Das Ergebnis der Untersuchung macht vor allem eins deutlich: Je besser ein Unternehmer auf seine Gründung vorbereitet ist, je besser sein Wissensstand und seine Schulung im Voraus sind, desto unwahrscheinlicher ist seine spätere Insolvenz.
Aber wo gelangen Gründer aus der Arbeitslosigkeit an entsprechendes Know-how? Weder der Bezug von Arbeitslosengeld noch die anspruchsvolle Gründungphase bieten finanzielle Kapazitäten für Schulungs- und Weiterbildungsmittel. Da aber auch die Agenturen für Arbeit um die Relevanz der Gründerausbildung für das Gelingen einer Selbständigkeit wissen, bieten sie im Rahmen der ALG-spezifischen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ sowie der Weiterbildungsförderung nach §§ 77 ff. SGB III auch die Teilnahme an Schulungen und Kursen zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit und zur Erweiterung vorhandener Kenntnisse an. Eine solche Förderung ist Gründern mit ALG-Bezug vorbehalten und eine reine Ermessensleistung – über den Erhalt sowie die Länge und Art der Maßnahme entscheidet allein der zuständige Sachbearbeiter der Arbeitsagentur, und zwar von Fall zu Fall.
Nun werden sich im Rahmen der aktuellen Herabstufung des Gründungszuschusses von der Regel- zur Ermessensleistung wohl gezwungenermaßen auch die Vergabekriterien für Schulungsförderungen verschärfen. Es ist davon auszugehen, dass Arbeitslose, deren Gründungsvorhaben der Arbeitsagentur nicht förderfähig im Rahmen des Gründungszuschusses erscheint, in Zukunft genauso wenig mit Mitteln für weiterbildende Maßnahmen rechnen können. Daraus ergibt sich ein Teufelskreis, denn oft ist es gerade die fehlende betriebswirtschaftliche Grundqualifikation des Gründers, die zur Verweigerung von staatlichen Leistungen für ein Gründungsvorhaben führt.
Das Problem erstreckt sich genauso auf nicht-staatliche Fördermittel für bildungswillige Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Denn das größte Förderprogramm für diese Zielgruppe, das „Gründercoaching Deutschland“ der KfW-Mittelstandsbank, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird, ist per se an die Bewilligung des Gründungszuschusses gekoppelt und kann deshalb keine Alternative dazu darstellen. Zu überdenken von Seiten der Politik wäre an erster Stelle die Reihenfolge und die Verkettung der Fördermaßnahmen: Denn mit der Entscheidungsmacht über die Bewilligung von Bildungsmitteln haben die Arbeitsagenturen freie Hand, auch solche Gründungsvorhaben zu verhindern, die von fachlicher und persönlicher Seite des Gründers aus erfolgsversprechend wären.
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