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Auf Nummer sicher: Welche Versicherungen Gründer aus der Arbeitslosigkeit brauchen


Görlitz, 28. August 2011 (jk)
– Das Risiko bei Existenzgründungen ist in der Regel höher als das bei Gründungen aus der Erwerbstätigkeit. Arbeitslose Gründer/innen können selten auf Ersparnisse zurückgreifen und haben ohne Eigenkapital entsprechend kleine Aussichten auf größere Kreditsummen. Wer es trotzdem schafft, ein erfolgreiches Unternehmen auf die Beine zu stellen, ist meist ein guter Sparer: Gerade in der Anfangszeit legen Förderer wie das Arbeitsamt großen Wert auf die genaue Dokumentation eines wirtschaftlichen Gründungsstils. Es gibt allerdings Bereiche, wo selbst bei der größten Budgetknappheit Sparen nicht erlaubt ist – und das sind Versicherungen. Gerade bei geringen Eigenmitteln und bei Klein- und Einzelgründungen ist die eigene Person anfangs das wichtigste Kapital, über das man als Gründer verfügt – und dieses sowohl in Gesundheits- als auch in Finanzfragen gebührend abzusichern ist eine unternehmerische Pflichtübung. Hier der erste Teil der wichtigsten Versicherungsoptionen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit:

1. Krankenversicherung
Unternehmer können sich sowohl gesetzlich als auch privat krankenversichern lassen. Die günstigere, gesetzliche Krankenversicherung, setzt aber eine Erfüllung der Vorversicherungs-zeiten voraus. Die Renten- und Krankenversicherung wird von der Arbeitsagentur übernommen, wenn arbeitslose Gründer nur geringfügig selbständig tätig sind und ihr monatlicher Verdienst 400 Euro nicht überschreitet.

Wer auch nach seiner Existenzgründung weiterhin in seiner Arbeitslosenversicherung versichert bleiben will, kann innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Selbständigkeit einen Antrag auf Weiterversicherung bei der zuständigen Arbeitsagentur stellen. Voraussetzung dafür ist, dass sie vor Antragstellung mindestens 12 Monate lang in einem Versicherungsverhältnis nach dem SGB II gestanden haben – auch der Bezug von Arbeitslosengeld wird als Erfüllung dieser Voraussetzung akzeptiert! Die Beitragshöhe beläuft sich für Selbständige in Westdeutschland auf rund 38 Euro monatlich; Selbständige in Ostdeutschland müssen rund 34 Euro einzahlen.

2. Unfallversicherung
Für bestimmte Berufszweige gibt es Berufsgenossenschaften, bei denen Selbständige sich und ihre Angestellten gesetzlich unfallversichern müssen. Bei allen anderen besteht die Möglichkeit, eine private Unfallversicherung abzuschließen, die in der Regel individueller gestaltet werden kann und somit besser auf Einzelbetriebe zugeschnitten ist. Aber auch für gesetzlich versicherte Unternehmer lohnt es sich gerade in risikoreichen Berufen, eine zusätzliche Privatversicherung abzuschließen: denn diese versichert nicht nur gegen Berufs- sondern auch gegen Unfälle im Privatleben, und dies weltweit.

3. Berufsunfähigkeitsversicherung
Bestimmte Gruppen Selbständiger, u.a. Handwerker, Pflegepersonal, Hausgewerbetreibende, Künstler oder Journalisten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig! Alle anderen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Rentenversicherung zu stellen und in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dies lohnt sich ganz besonders für Kleingründer, da deren Erträge anfangs oft nicht für eine teurere private Rentenversicherung ausreichen.


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