GZ-Kürzungen verschoben: Arbeitsagenturen stiften Verwirrung
Eigentlich galt das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen" bereits als so gut wie beschlossen. Doch nun wurde der Entwurf überraschend vom Bundesrat abgelehnt.
Die Verzögerungen verschaffen Gründungsinteressierten, die erst jetzt
arbeitslos geworden sind oder von den Gesetzesänderungen erfahren haben,
die Chance, doch noch zu den alten Bedingungen zu gründen. Allerdings führen momentan die
Auskünfte von Mitarbeitern einiger Arbeitsagenturen diesbezüglich zu erheblicher Verwirrung:
Diese gehen noch davon aus, dass das Gesetz zum 1.11.2011 in Kraft tritt
und raten Gründungswilligen, bis spätestens Montag, 31.10.2011 das
Gewerbe bzw. die selbständige Tätigkeit anzumelden. Sie hätten die
Anweisung, Anträge mit späterem Gründungsdatum zu sammeln und zunächst
nicht zu bewilligen. Hintergedanke der Agenturen: "Nach dem
Inkrafttreten sammeln wir erst mal alle Anträge und schauen, wie viel
Geld uns überhaupt für den Gründungszuschuss bis Jahresende zur
Verfügung gestellt wird. Dann erst entscheiden wir, welche Anträge wir
bewilligen."
Auf den Hinweis, dass das Gesetz ja noch gar nicht
verabschiedet ist und bis zum Inkrafttreten ein Rechtsanspruch besteht,
hört man dann schnell den Hinweis, das Gesetz könne ja vielleicht
rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Nach allgemeinem Kenntnisstand können allerdings nur Gesetze, die ausschließlich rechtliche
Vorteile bringen (wie die Vereinfachung der Grundsätze für elektronische
Rechnungen) rückwirkend in Kraft gesetzt werden, andernfalls wäre das
Prinzip der Rechtssicherheit verletzt. Für viele Gründer ist schließlich nicht
allein entscheidend, dass sie später Recht erhalten, sondern auch, dass
sich durch das Verhalten der Arbeitsagentur möglicherweise die
Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses verzögern könnte.
Die Bundesagentur für Arbeit erklärte auf entsprechende Anfragen hin, dass sie ihre Mitarbeiter bundesweit über die Verzögerungen beim Inkrafttreten der Neuregelung informiert hat und dass bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin ein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss gilt. Man erwartet keine rückwirkenden Kürzungen o.ä. Die Anweisungen, über die wir oben berichten, gehen also nicht von Nürnberg aus.
Lassen Sie sich aber nicht zu viel Zeit
und gründen Sie im Zweifelsfall lieber ein wenig früher – mit dem alten,
höheren Gründungszuschuss in der Tasche!
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tagt am Dienstag, den 8. November 2011, ab 18.30 Uhr im Bundesrat, um das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ zu beraten.
(Quelle: gruendungszuschuss.de)
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