Neues Jahr, neue Regeln: Was sich für Unternehmer und Gründer 2012 ändert
Görlitz, 13. Januar 2012 (jk) – Um das neue Jahr nicht mit unternehmerischen Irrtümern oder Fehlentscheidungen zu beginnen, bringen Sie sich auf den neuesten Stand, was rechtliche und bürokratische Änderungen betrifft. Alg-zuschuss.de hat die wichtigsten für Sie zusammengefasst:
Arbeitsrecht
- Sie beschäftigen Zeitarbeiter? Dann müssen Sie ab 01.01.2012 einen gesetzlichen Mindestlohn (Osten: 7,01 EUR/Stunde, Westen: 7,78 EUR/Stunde) zahlen.
- Die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk steigen auf 11,00 EUR/Stunde, die für Gebäudereiniger auf im Westen 8,82 EUR und im Osten 7,56 EUR pro Stunde.
- Laut einem neuen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz: können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse ab dem 1.4.2012 auf Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden deutschen Abschluss überprüft und anerkannt werden. Zuständig hierfür ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss der IHK (IHK-FOSA, Nürnberg).
Änderungen der Bundesagentur für Arbeit
- Ab sofort können Arbeitgeber ihm Rahmen der betriebsnahen Erprobung nicht wie bisher nur 4, sondern bis zu 6 Wochen „testen“. Bei Langzeitarbeitslosen und schwer vermittelbaren Personen können sogar bis zu 12 Wochen Probezeit angesetzt werden.
- Selbständige SGB II-Beziehern können seit Jahresbeginn Zuschüsse und Darlehen für die Anschaffung notwendiger Sachmittel beantragen bis zu 5000 EUR beantragen, die zusätzlich zum Einstiegsgeld gewährt werden.
- Aus für die Nullrunde: Ab 2012 müssen Arbeitgeber wieder eine Insolvenzgeldumlage zahlen: 0,04 % des Arbeitslohns werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnet.
Altersvorsorge
- Durch einen Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ändern sich unter anderem die Bedingungen für die private Altersvorsorge: Über 2012 abgeschlossene Riester- oder Rürüp-Renten kann ohne Förderungsverlust erst mit 62 Jahren (statt wie bisher mit 60 Jahren) verfügt werden.
- Die Auszahlung von Rürüp- und Riester-Renten, die ab dem 01.01.2012 geschlossen werden, dürfen ab sofort nicht vor dem 62. Lebensjahr erfolgen, ohne dass die staatliche Förderung verloren geht.
- Der Garantiezins für private Renten und Lebensversicherungen sinkt im neuen Jahr von 2,25 auf 1,75 %.
Wirtschaft und Bürokratie
- Rückwirkend zum 1.7.2011 ist eine vereinfachte elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen wirksam.
- Der Gründungszuschuss für Existenzgründer mit ALG I – Bezug ist ab Jahresende 2011 eine Ermessensleistung. Außerdem wird die erste Förderphase von 9 auf 6 Monate gekürzt, die zweite dafür um drei Monate auf 9 Monate verlängert.
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