Was tun im „Worst Case“? 5 Tipps zur schnellen Selbsthilfe
Ein Imageschaden ist schnell passiert: Ein mangelhaftes Produkt, das Versagen eines Mitarbeiters vor einem wichtigen Kunden – und schon dreht sich das Problemkarussell. Auf solche Situationen sollte man sich als Unternehmer vorbereiten. Und wenn es dafür zu spät ist, schnell handeln. Hier die besten Tipps für den Ernstfall:
TIPP 1: Der erste Schritt zur Schadensbegrenzung ist seine genaue Definition. Stellen Sie eine Liste mit allen betroffenen Bereichen auf und schätzen Sie die Verluste.
TIPP 2: Egal wie schlecht die Stimmung intern ist: Nach außen hin sollten Ruhe und Professionalität gewahrt werden. Erstellen Sie eine PR-Strategie für Krisenfälle: Wer wird informiert, welche Kanäle werden bedient? Aber vor allem: Wie viel wollen Sie preisgeben? Einerseits wollen aufgebrachte Kunden meist zu Recht informiert werden. Andererseits kann es sinnvoll sein, erst an die Öffentlichkeit gehen, wenn bereits erste Wiedergutmachungs-Erfolge präsentiert werden können. Kalkulieren Sie deshalb genau.
TIPP 3: Krisenbewältigung ist immer Chefsache – als Kopf Ihres Unternehmens müssen Sie für Fehler gerade stehen, und dazu gehören auch öffentliche Auftritte. Diese müssen aber nicht zu einem Ausmaß erwachsen, das Sie vom Tagesgeschäft abhält: Stellen Sie einen Mitarbeiter oder eine Agentur für die krisenorientierte Öffentlichkeitsarbeit ab und briefen Sie ihn aufs Genaueste.
TIPP 4: Wer regelmäßig über seinen Betrieb informiert und auch in internen Fragen eine gewisse Transparenz schafft, kann in Krisenzeiten auf mehr Verständnis hoffen. Dies gilt für Kunden und Partner genauso wie für Geldgeber und Investoren, die dann eher von einer Kürzung ihrer Kreditlinien absehen werden.
TIPP 5: Im Krisenfall ist schnelles Handeln erforderlich. Das bedeutet auch, dass alle Betroffenen intern schnellstmöglich informiert werden müssen. Beschönigungen, die Panik vermeiden sollen, sind sowohl nach innen als auch nach außen fehl am Platze. Zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein, entschuldigen Sie sich und stehen Sie zu Ihrem Versprechen, eine bestmögliche Schadensbehebung zu versuchen.
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