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Donnerstag, 23.02.2012
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Arbeitslosengelddauer

Das Arbeitslosengeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, auf das jeder Arbeitslose abhängig von verschiedenen Voraussetzungen im unterschiedlichen Maße Anspruch hat. In Deutschland unterscheidet man zwischen zwei Arten von Arbeitslosengeld: dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II. Dabei handelt es sich beim Arbeitslosengeld I um das Arbeitslosengeld als Leistung der Arbeitslosenversicherung im eigentlichen Sinn, da mit dem Arbeitslosegeld II die Grundsicherung des Lebensunterhalts gemeint ist. Das Arbeitslosengeld I ist somit eine Versicherungsleistung, das Arbeitslosengeld II eine Sozialleistung, daraus ergibt ist eine unterschiedliche Arbeitslosengelddauer.

ALG 1

Die Arbeitslosengelddauer bei Leistungen des Arbeitslosengeld I ist zeitlich befristet. Die Arbeitslosengelddauer ist abhängig vom Lebensalter und davon, wie lange man in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig war. Somit richtet sich die Arbeitslosengelddauer nach der Zeit, in der der Arbeitslose in einem versicherungspflichtigen Verhältnis tätig war. Je nach Alter und Zeitraum der Erwerbstätigkeit variiert die Arbeitslosengelddauer zwischen 12 und 24 Monaten.

Nach Versicherungsverhältnissen
mit einer Dauer von insgesamt
mindestens
Monate* Kalendertag*
12 360
16 480
20 600
24 720
30 900
36 1080
48 1440
und nach Vollendung des

Lebensjahres*




50.
55.
58.
Arbeitslosengelddauer in


Monaten Kalendertagen
6 180
8 240
10 300
12 360
15 450
18 540
24 720

*) innerhalb der letzten fünf Jahre. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruches. Abweichend ist die Anspruchsdauer bei einem Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Erfüllung der sogenannten kurzen Anwartschaftszeit geregelt. In diesem Fall bestimmt sich die Arbeitslosengelddauer nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung.

nach Versicherungspflichverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... Monaten Monate / Kalendertage

 6  3 / 90
 8  4 / 120
 10  5 /


ALG 2

Die Arbeitslosengelddauer beim Bezug des Arbeitslosengeld II ist prinzipiell unbefristet, solange eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt werden. Da es sich bei der Grundsicherung um Sozialabgaben handelt, die in Deutschland jedem Bürger nach dem Gesetz zustehen, gibt es keine zeitliche Begrenzung bei der Arbeitslosengelddauer nach dem SGB II.

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