Arbeitslosengelddauer
ALG 1
Die Arbeitslosengelddauer bei Leistungen des Arbeitslosengeld I ist zeitlich befristet. Die Arbeitslosengelddauer ist abhängig vom Lebensalter und davon, wie lange man in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig war. Somit richtet sich die Arbeitslosengelddauer nach der Zeit, in der der Arbeitslose in einem versicherungspflichtigen Verhältnis tätig war. Je nach Alter und Zeitraum der Erwerbstätigkeit variiert die Arbeitslosengelddauer zwischen 12 und 24 Monaten.| Nach Versicherungsverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens
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und nach Vollendung des
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Arbeitslosengelddauer in
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| nach Versicherungspflichverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... Monaten | Monate / Kalendertage |
| 6 | 3 / 90 |
| 8 | 4 / 120 |
| 10 | 5 / |
ALG 2
Die Arbeitslosengelddauer beim Bezug des Arbeitslosengeld II ist prinzipiell unbefristet, solange eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt werden. Da es sich bei der Grundsicherung um Sozialabgaben handelt, die in Deutschland jedem Bürger nach dem Gesetz zustehen, gibt es keine zeitliche Begrenzung bei der Arbeitslosengelddauer nach dem SGB II.
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