Arbeitslosengeld
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Jeder Arbeitnehmer zahlt mit seinen Sozialversicherungsbeiträgen einen Anteil in die Arbeitslosenversicherung ein. Im Falle der Arbeitslosigkeit hat er zur Sicherung seines Lebensunterhalts in der erwerbslosen Phase einen Anspruch auf die Leistung aus dieser Versicherung. Rechtlich ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) geregelt. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben alle Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind, die Anwartschaft, das heißt die versicherte Zeit, erfüllt haben und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Vorsicht mit Sperrfristen
Aber Vorsicht: Anspruch auf Arbeitslosigkeit kann unter bestimmten Bedingungen auch erlöschen (Sperrzeiten). Wie lange ein Arbeitsloser Arbeitslosengeld erhalten kann, hängt von seinem Lebensalter und der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der letzten Jahre ab. Wer Arbeitslosengeld bezieht, hat – unter weiteren Voraussetzungen – Anspruch auf Förderung einer selbständigen Tätigkeit. Die Aufnahme einer hauptberuflichen und selbständigen Existenz wird mit dem Gründungszuschuss gefördert.Grundsicherung mit Arbeitslosengeld II
Das Arbeitslosengeld II (auch bekannt unter dem eigentlich nicht korrekten Namen „Hartz IV“) ist rechtlich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt und somit vom Arbeitslosengeld I zu unterscheiden. Das Arbeitslosengeld II dient der Grundsicherung von erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen, darunter fallen sowohl Langzeitarbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I erloschen ist, als auch Hilfsbedürftige, die aufgrund äußerer Umstände keiner Arbeit nachgehen können, z.B. alleinerziehende Mütter. Das Arbeitslosengeld II wird nach einem gesetzlich festgelegten Regelsatz berechnet und kann auf unbestimmte Dauer bezogen werden, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.Hilfe und Anleitungen zur Beantragung der Zuschüsse des Arbeitsamts erhalten Sie im Gratisreport.
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