Existenzgründung bei ALG II - Bezug: Einstiegsgeld
Die Anforderungen
Während der Gründungszuschuss ALG I Empfängern gezahlt wird, erhalten ALG II Empfänger bei einer Existenzgründung das Einstiegsgeld, wenn Sie laut Gesetzestext "erwerbsfähig" sind und wenn der Empfänger von Einstiegsgeld sich selbstständig macht. Dabei muss die geplante Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter haben. Hier die Anforderungen für das Einstiegsgeld bei Existenzgründung im Detail:
- Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, die mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst.
- Die Existenzgründung muss hauptberuflich ausgeübt werden.
- Der Existenzgründer muss gegenüber dem Fallmanager seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Sollten Zweifel an der Eignung bestehen, kann der Fallmanager dem Existenzgründung eine Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder eine Existenzgründungskurs vor einer Zusage zum Einstiegsgeld anordnen.
- Für die Bewilligung des Einstiegsgeld Antrags muss eine fachkundige Stelle das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Der Existenzgründer braucht also einen qualifizierten Businessplan, einen Lebenslauf. Einstiegsgeld Antragsformulare analog dem Gründungzuschuss existieren nicht. Der Antrag ist formlos zu stellen.
Förderdauer von 6-24 Monaten
Das Einstiegsgeld wird für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten gewährt. In der Regel erfolgt die Einstiegsgeld Zusage durch den Fallmanager zeitlich begrenzt für 6 oder 12 Monate. Immer erfolgt eine regelmässige Überprüfung des Einstiegsgeld Kandidaten durch die Arbeitsagentur durch die (monatliche) Vorlage der Einnnahmen-/Überschussrechnung zur Kontrolle des Gewinns (wichtig für die Verrechnung bzw. Rückerstattung an das Arbeitsamt) und der Unternehmensentwicklung. Hier ist aber die Regelung je Arbeitsamt und Existenzgründung unterschiedlich.
Höhe der Förderung
Bei der Bewertung des Einstiegsgelds im Vergleich zum Gründungzuschuss kann man unterschiedliche Betrachtungen heranziehen. Prinzipiell erhalten Existenzgründer mit Einstiegsgeld üblicherweise 50% der ALG II Regelleistung (374 EUR) als Zuschuss, also rund 187 EUR Einstiegsgeld im Monat. Im Vergleich mit dem Gründungszuschuss der ALG I + 300€ beträgt also vergleichsweise wenig. Dabei wird aber oft vergessen, dass bei Existenzgründung mit laufendem Einstiegsgeld Bezug weiterhin Wohnung + ALG II Regelleistung bezahlt wird und zusätzlich ca. 100 aus dem Unternehmensgewinn behalten werden können. Bei einer Miete von bspw. 800€, kommen so in Summe über 24 Monate, mal locker 1.361 x 24 = 32.664€ zusammen. Da kann ein Gründungzuschuss Bezieher, der auf maximal 16.000€ im Förderzeitraum kommt, eigentlich nur weinen. Wichtig für Einstiegsgeld Bezieher ist, dass der Unternehmensgewinn, sofern er höher als der Freibetrag von 100€ ist, mit dem ALG II (auch rückwirkend) verrechnet wird. Solange man also jeden Monat weniger als 100€ Gewinn macht, kann nichts anbrennen,bezieht weiter ALG II und man muss auch nichts zurückzahlen. Ich bezeichne das immer als Existenzgründung-Arbeitsamt-Einstiegsgeld-Airbag.
Persönliche Vorsorge und Versicherungen
Ein Existenzgründer, der ALG II bezieht und dem zusätzlich Einstiegsgeld gewährt wird, ist in der gesetzlichen Kranken, Renten- und Pflegeversicherung weiter pflichtversichert - bezahlt vom Arbeitsamt. Besser geht eine Existenzgründung nicht.
Kredite vom Arbeitsamt
Als ex ALG II Empfänger mit Existenzgründung haben Sie nahezu keine Chance auf einen Kredit. Das weiss auch das Arbeitsamt und bewilligt speziell Einstiegsgeld Kandidaten Zuschüsse von maximal 5.000 Euro zu Investitionen bei der Existenzgründung. Bei Darlehen gibt es keine festgelegte Obergrenze für Einstiegsgeld Kandidaten (§ 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen). Es sind Fälle bekannt, bei denen die Darlehen mit 50€ im Monat zurückgezahlt werden. Natürlich braucht man einen erstklassigen Businessplan und zwei Negativerklärungen von Banken, um überhaupt eine Chance auf diesen Zuschuss zu haben.
Hinzuverdienstgrenze
Selbständige Unternehmer, die Einstiegsgeld erhalten, müssen ihre Umsätze und Betriebsausgaben mittels einer Einnahmen-/Überschussrechnung der Arbeitsagentur melden. Das erfolgt teilweise 6 Monate im voraus, oder aber auch auf Monatsbasis. Einstiegsgeld Kandidaten dürfen von den ermittelten Gewinnen ca. 100€ behalten. Hier empfiehlt sich immer ein Buchführungsbüro damit zu beauftragen.
Steuern
Das Einstiegsgeld bei Existenzgründung unterliegt nicht der Einkommensteuer. Der aus der selbständigen Tätigkeit erzielte Gewinn ist jedoch im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu versteuern.
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Verfügbare Vorlagen, Checklisten, Links (PDF):
- Hinweise für Selbständige mit aufstockend ALG II
- Verordnung für Einstiegsgeld
- Kredit für Einstiegsgeld Kandidaten
- Hauptantrag ALG II
- Anlage - ALG II Ausfüllhinweise
- Anlage - ALG II EK Einkommenssteuererklärung
- Anlage - ALG II EKS Erklärung zum unternehmerischen Einkommen
- Anlage - ALG II Weitere Personen im Haushalt
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Die Bundesagentur für Arbeit zum Einstiegsgeld
Zur Bewilligung des Antrages muss ein Businessplan erstellt werden. Dieser muss folgende Unterlagen enthalten:
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Lebenslauf













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