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Freitag, 18.05.2012
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Existenzgründung bei ALG II - Bezug: Einstiegsgeld

Auch als ALG II-Empfänger können Sie sich selbstständig machen und das sogenannte Einstiegsgeld zur Förderung Ihrer Selbständigkeit erhalten. Als ALG II-Empfänger haben Sie allerdings keinen Anspruch auf diese Förderung für Ihre Existenzgründung ("Kann - Regelung").

Die Zusage über eine Förderung hängt jeodch wesentlich von Ihrer Präsentation der Antragsunterlagen (Businessplan etc.) bei Ihrem persönlichen Fallmanager bzw. Ansprechpartner beim zuständigen Arbeitsamt ab und ist damit beeinflussbar. Wie beim Antrag auf den Gründungszuschuss auch, muss beim Antrag auf eine Förderung ein Businessplan vorgelegt werden. Die Wahrscheinlichkeit einer Zusage steigt bspw. durch eine fachkundige Stellungnahme oder den Besuch eines Gründerseminars signifikant an (diese Maßnahmen können von der Arbeitsagentur vorgeschrieben werden). Da das Einstiegsgeld keine Pflichtleistung ist, ist dringend anzuraten, bei der Antragstellung besonders sorgfältig vorzugehen! Denn leider kann auch eine arbeitsreiche Vorbereitung mit einer Absage der Förderung enden, weil die Budges variabel sind und die Fallmanager oft nicht über ausreichendes Fachwissen zum Gründungsvorhaben verfügen.

 

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Verfügbare Vorlagen (PDF):


Hinweise für Selbständige mit aufstockend ALG II
Hauptantrag ALG II
Anlage - ALG II Ausfüllhinweise
Anlage - EK Einkommenssteuererklärung
Anlage - EKS Erklärung zum unternehmerischen Einkommen
Anlage - Weitere Personen im Haushalt

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Um sicher zu gehen und einen garantiert erfolgreichen Antrag auf Förderung durch Einstiegsgeld zu stellen, hilft unser e-book Rategeber speziell für ALG II - Kandidaten, die mit einer guten Idee gründen wollen, Unterstützung brauchen und keinen Stress mit dem Arbeitsamt haben wollen!

 

Das Wichtigste zum Einstiegsgeld auf einen Blick:

1. Voraussetzung
Sie brauchen ALG II und eine mündliche Zusage auf Erfolg vom Arbeitsamtsberater

2. Förderung

ALG II + ~175 Euro Zuschuss + ~100 Euro aus dem erzielten Gewinn

3. Unterlagen

Anträge, Lebenslauf, Businessplan, etc.



Die Bundesagentur für Arbeit zum Einstiegsgeld:

Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Arbeitslosengeld II beziehen, steht als Fördermöglichkeit das Einstiegsgeld zur Verfügung. Dieses kann als Zuschuss zum ALG II beantragt werden, wenn der Empfänger sich selbständig macht und seine Tätigkeit hauptberuflichen Charakter hat. Das Einstiegsgeld wird nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit sowie der Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der erwerbsfähige Hilfsbedürftige lebt, bemessen. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung.
Die Dauer der Förderung beträgt normalerweise 12 Monate, eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist jedoch möglich. Der Anspruch erlischt, wenn der Empfänger nicht mehr als hilfsbedürftig eingestuft wird. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Das Einstiegsgeld gehört nicht zum steuerpflichtigen Einkommen. Sind die Voraussetzungen zur Förderung durch Einstiegsgeld gegeben, erhält der Empfänger die Antragsformulare bei seinem persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.

Zur Bewilligung des Antrages muss ein Businessplan erstellt werden. Dieser muss folgende Unterlagen enthalten:
  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Lebenslauf
Eine Begutachtung der Unterlagen durch eine fachkundige Stelle ist nicht notwendig. Nach dem Einreichen aller Unterlagen entscheidet der persönliche Ansprechpartner bzw. Fallmanager des Antragstellers bei der Agentur für Arbeit über die Förderung durch Einstiegsgeld.

TIPPS zum Einstiegsgeld:

1. Sie können als Unternehmer jederzeit einen ALG II-Antrag stellen, auch wenn Sie schon seit Jahren selbständig sind. Wenn Ihre Zahlen es zulassen, können Sie möglicherweise zusätzliches ALG II für Monate oder sogar Jahre beziehen!

2. Beratungskosten können auch im Rahmen der Gewinn/Verlust - Rechnung abgesetzt werden und schmälern den Gewinn. So bezahlt praktisch die Agentur für Arbeit den Berater mit!

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