Existenzgründer aus ALG II - von wegen motivationslos!
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Görlitz, 03. März 2011 (sg) – Wer in Deutschland Arbeitslosengeld II, oder im Volksmund Hartz IV, bezieht, hat einen schweren Stand. Nicht nur dass die persönliche wirtschaftliche Situation äußerst angespannt und von Entbehrungen gekennzeichnet ist, so haben ALG II-Empfänger oft zusätzlich mit Ressentiments aus der Bevölkerung zu kämpfen. Sie gelten als faul und motivationslos, sitzen angeblich den ganzen Tag vorm Fernseher und bekommen nichts auf die Reihe. Vergessen werden dabei tausende von Arbeitslosen in Hartz IV, die ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und den Schritt in die Selbständigkeit wagen. www.alg-zuschuss.de unterstützt beim Sprung von Hartz IV in die Selbständigkeit und zeigt, wie man dafür vom Staat unterstützt wird.
Um Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit zu unterstützen, kennt der Staat zwei Fördermöglichkeiten – Gründungszuschuss und Einstiegsgeld. Während der Gründungszuschuss ausschließlich an ALG I-Empfänger ausgezahlt wird, können ALG II-Empfänger ihre Existenzgründung mit dem Einstiegsgeld unterstützen. Das Einstiegsgeld erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige als Zuschuss zum ALG II, wenn sie sich selbständig machen und diese Tätigkeit hauptberuflichen Charakter hat. Berechnet wird das Einstiegsgeld nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit sowie der Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt. Wird die Förderung bewilligt, so beträgt der Förderungszeitraum meist zwölf Monate, eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist jedoch möglich. Wird der Empfänger nicht mehr als hilfebedürftig eingestuft, erlischt sein Anspruch auf die Förderung. Aber Vorsicht: im Gegensatz zum Gründungszuschuss, hat man als Existenzgründer aus dem ALG II keinen Anspruch auf Einstiegsgeld. Ob dieses gewährt wird, hängt von der Entscheidung des zuständigen Fallmanagers der ARGE ab. Dazu müssen Anträge richtig ausgefüllt werden, ein Businessplan geschrieben werden und der Fallmanager von einer Eignung als Unternehmer überzeugt werden. Und hier liegt die Crux im System. Die wenigsten können sich sicher auf dem bürokratischen Parkett der ARGEN bewegen, geschweige denn ein fundiertes Unternehmenskonzept in Form eines Businessplans zu Papier bringen. Also geben sie auf, bevor sie überhaupt angefangen haben. Eine doppelte Belastung, da Hartz IV-Empfänger sich am Schluss wieder mit dem „Der will ja überhaupt nicht“-Vorwurf konfrontiert sehen.
Andreas Schilling, Existenzgründungsberater und Geschäftsführer von www.alg-zuschuss.de, kennt die Schwierigkeiten der Gründer aus ALG II: „Das größte Problem bei der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit ist das fehlende Wissen und die mangelhafte Informationspolitik der ARGEN. Viele wissen überhaupt nicht, dass sie staatliche Hilfe beantragen können. Aus Angst vor den finanziellen Belastungen einer Existenzgründung verfolgen sie ihre Träume von der Selbständigkeit nicht weiter und verpassen damit die Chance sich wieder am Arbeitsmarkt zu integrieren.“ Ein weiteres Problem stellt die Tatsache dar, dass die Förderung vom Bescheid des Fallmanagers abhängt. Da sich viele Arbeitslose bei der Beantragung unsicher sind und auch nicht wissen, wie sie das „Monster“ Businessplan bewältigen sollen und somit von vorneherein eine ablehnende Antwort fürchten, nehmen sie diesen Schritt gar nicht erst in Angriff. Dabei ist es gar nicht so schwer, einen sauberen Antrag zu stellen, der von der ARGE akzeptiert wird und den Weg in eine neue Zukunft ebnet. Erste Informationen zum Thema Einstiegsgeld erhält man beispielsweise im Gratisreport „Wie Sie in 10 einfachen Schritten garantiert den Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten“, der auf der Internetseite www.alg-zuschuss.de kostenfrei zum Herunterladen bereit gestellt wird.
Informationen über alg-zuschuss.de und seine Leistungen erhalten Sie
unter www.alg-zuschuss.de oder telefonisch unter +49(0)3581.76 70 03
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