Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Warum ist eine Existenzgründung gerade aus der Arbeitslosigkeit heraus sinnvoll?
- Nachweislich hohe Erfolgsquote
Studien (u.a. des DIW Berlin und des Instituts für die Zukunft der Arbeit IZA Bonn) belegen, dass Existenzgründungen, die eine Arbeitslosigkeit beenden, nachweislich sehr erfolgreich sind. Ihnen zufolge sind über 70 Prozent der Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit nach fünf Jahren noch erfolgreich selbständig. - Staatliche Förderung garantiert einen sicheren Start
Die Bundesregierung stellt Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, für die Anfangszeit ihrer Gründung staatliche Fördermittel zur Verfügung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhalts während der Startphase der Existenzgründung gewährleisten sollen. Diese Fördermittel ersetzen ab dem Zeitpunkt der Selbständigkeit den Bezug von ALG I oder ALG II.
Wie soll ich eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit ohne eigene Mittel finanzieren?
Für selbständige Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit stehen zwei staatliche Förderinstrumente zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung zur Verfügung, die jeder ALG I oder ALG II-Empfänger beim Arbetisamt beantragen kann. Dies sind:
1. Für ALG I – Empfänger: Der Gründungszuschuss
2. Für ALG II – Empfänger: Das Einstiegsgeld
Diese Förderungen werden in Form von monatlichen Überweisungen gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Alles zur Höhe und den Vergabe-Voraussetzungen für die Förderung sowie eine detaillierte Anleitung, wie Sie garantiert und selbständig an Ihren Zuschuss kommen, erhalten Sie in unserem kostenlosen Gratis-Report.
Das Arbeitsamt verlangt von Antragstellern der Fördermittel eine Reihe von Dokumenten und Unterlagen, deren selbständige Erstellung teilweise sehr zeitraubend und schwierig ist, so z.B. eine Gewerbeanmeldung, eine Tragfähigkeitsbescheinigung sowie einen Businessplan. Um die langwierige Beschaffung und Erstellung dieser Dokumente zu umgehen, bietet das e-book von Gründungsprofi Andreas Schilling alle Unterlagen sowie Muster-Dokumente gemeinsam mit genauen Anleitungen aus einer Hand - für eine garantiert erfolgreiche Antragstellung.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten habe ich für meine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit noch?
Zusätzlich zur staatlichen Förderung zur Sicherung des Lebensunterhalts können selbständige ALG-Empfänger im Rahmen einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit genau wie alle anderen Gründer Existenzgründungskredite und Darlehen beantragen. Hierbei ist eine Bewilligung des Gründungszuschusses bzw. des Einstiegsgeldes für die Investoren meist ein entscheidendes Kriterium. Es ist also in der Regel unbedingt notwendig, zunächst die staatliche Förderung zu beantragen!
Wollen Sie direkt einen Berater vor Ort, der Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel hilft? Kein Problem. Hier können Sie eine kostenlose Beratungsanfrage stellen.

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