x

   Sie wollen uns schon verlassen ?  

HALT! Warten Sie!

Fordern Sie doch erst einmal UNVERBINDLICH & KOSTENLOS meinen Gratisreport an und prüfen
die Qualität.


 

Dieser Gratis Download kann jederzeit beendet werden. Sie
sollten also schnell zugreifen,
bevor es für immer zu spät ist.

Exklusiv im Gratisreport kostenlose Insiderinfos
zu Gründungszuschuss und
Einstiegsgeld!

________________________
Wir halten uns an den Datenschutz und respektieren Ihre Privatsphäre. Und wir hassen SPAM genauso wie Sie. Ihre email Adresse wird garantiert nicht verkauft oder an Dritte vermietet.

Freitag, 18.05.2012
Zeige deinen Freunden, dass dir das gefällt.
mail print

Gründerzuschuss

Arbeitslosengeldempfänger (ALG I und ALG II), die sich selbständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Gründerzuschuss. Dabei wurde die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit neu gestaltet. Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421l SGB III) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) wurden zum 1. August 2006 durch den neuen Gründungszuschuss ersetzt, während ALG II-Kandidaten das sogenannte vergleichbare Einstiegsgeld erhalten. Der Gründungszuschuss bzw. das Einstiegsgeld kann fallweise bis zu 30.000 Euro betragen.

Dabei handelt es sich um einen steuerfreien Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Vergleichbare Förderprogramme wie der Gründerzuschuss (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld) gibt es aus unserer Sicht keine. Die bürokratischen Hürden, um den Gründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten sind vergleichsweise niedrig, dennoch scheitern viele Existenzgründer daran, oder gründen ihr Unternehmen ohne den Gründerzuschuss.


Unterschiede ALG I und ALG II

Während ALG II-Empfänger aufgrund der Kann-Regelung der Willkür des Arbeitsvermittlers ausgeliefert sind, gilt bei ALG I-Empfängern aufgrund der Muss-Regelung, dass der Gründerzuschuss bei Vorlage der vollständigen Unterlagen ausgezahlt werden muss. Aber auch hier zeigt sich in letzter Zeit eine Zunahme der Ablehnungen insbesondere Existenzgründungen im MLM-Bereich und bei augenscheinlich schlampigen Unterlagen. Warum das so ist? Weil die Bundesagentur für Arbeit bei begründeten Zweifeln an den Kenntnissen und Fähigkeiten des Existenzgründers nicht nur die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung verlangen kann, sondern auch zur Ablehnung berechtigt ist. Fachkundige Stellen, die die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen müssen, helfen daher der Bundesagentur für Arbeit dabei, die Nieten auszusortieren.

Formale Kriterien

Wichtig ist beim Gründerzuschuss zudem, dass bestimmte formale Kriterien bei der Antragstellung eingehalten werden müssen, wie beispielsweise der Nachweis eines Restanspruchs auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen und der Bezug von mindestens einem Tag Arbeitslosengeld (Gründungszuschuss-Kandidaten).
Janowlaw
______________

Rechtssichere Mustervorlagen, und Anwalts-hotline Monats-Flat
>>>

Buchhaltung, Steuerberatung
______________

30 Tage GRATIS Onlinebuchhaltung für Gründer und Selbständige
>>>

Strom, Gas, Kosten sparen______________

Strom- und Gas
Tarifvergleich für Gründer und Selbständige
>>>
Krankenversicherung, Versicherung Vergleich______________

Versicherungs-Tarifvergleiche und Tipps für Gründer
und Selbständige

>>>
Berater suchen, Beratersuche
______________

Kostenlose bundesweite Suche nach Betriebs- und
Gründungsberatern
>>>

Barclay Kreditkarten Doppel______________

Kreditkarten-Kredit für Gründer und Selbständige
max. 6.000€

>>>
Barclay Kredit für Selbständige______________

Bankkredite für Gründer und Selbständige
max. 35.000€

>>>
Credit Europe Darlehen______________

Bankkredite für Gründer und Selbständige
max. 7.500€

>>>
Smava Darlehen für Selbständige______________

Kredite von Privat ohne Bank für Gründer und Selbständige
max. 50.000€

>>>

Auxmoney Darlehen für Selbständige______________

Kredite von Privat ohne Bank für Gründer und Selbständige
max. 20.000€
>>>