x

   Sie wollen uns schon verlassen ?  

HALT! Warten Sie!

Fordern Sie doch erst einmal UNVERBINDLICH & KOSTENLOS meinen Gratisreport an und prüfen
die Qualität.


 

Dieser Gratis Download kann jederzeit beendet werden. Sie
sollten also schnell zugreifen,
bevor es für immer zu spät ist.

Exklusiv im Gratisreport kostenlose Insiderinfos
zu Gründungszuschuss und
Einstiegsgeld!

________________________
Wir halten uns an den Datenschutz und respektieren Ihre Privatsphäre. Und wir hassen SPAM genauso wie Sie. Ihre email Adresse wird garantiert nicht verkauft oder an Dritte vermietet.

Donnerstag, 23.02.2012
Artikel, Dokumente und Inhalte
Zeige deinen Freunden, dass dir das gefällt.
Loading
mail print

Existenzgründungszuschuss

Mit dem Existenzgründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit wurden bis 2008 Existenzgründer aus Hartz IV gefördert. Der Existenzgründungszuschuss war auch bekannt als Ich-AG. Im Zuge der Reform der Bundesagentur für Arbeit, wurde der Existenzgründungszuschuss (ALG II) zusammen mit dem Überbrückungsgeld (ALG I) durch die neuen Produkte Gründungszuschuss (ALG I) und Einstiegsgeld (ALG II) abgelöst.

Zusagen sind mit dem Einstiegsgeld gesunken

Beide Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit dienen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung in der Zeit nach der Existenzgründung. Inwieweit der Existenzgründungszuschuss im Vergleich zum neuen Einstiegsgeld eine attraktivere Möglichkeit darstellt, ist umstritten. Insbesondere durch die Kann-Regelung beziehungsweise die Abhängigkeit des Existenzgründers von der Befürwortung seitens des Arbeitsvermittlers ist die Anzahl der Zusagen für Einstiegsgeld Anträge in der Vergangenheit gesunken. Auch werden viele Existenzgründer aus Hartz IV vermehrt in Qualifizierungsmaßnahmen (Existenzgründerkurse, Eignungsfeststellungen, etc.) geschickt, bevor eine positive Zusage erteilt wird. Dennoch ist der Existenzgründungszuschuss das wohl attraktivste Fördermittel, da es sich um einen 100 % Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist und vollständig für Lebenshaltungskosten verwendet werden kann (kein Verwendungsnachweis), handelt.

Halber Regelsatz als Zuschlag zu ALG 2

Beim Existenzgründungszuschuss (Einstiegsgeld) erhält der Existenzgründer zusätzlich zum laufenden Hartz IV (Regelsatz plus Wohnung) den halben Regelsatz als Zuschlag. Auf der Basis einer monatlichen Einnahmenüberschussrechnung muss nun der Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit dem Arbeitsamt nachgewiesen werden. Erzielt der Existenzgründer einen Gewinn von mehr als circa 100 €, wird der darüber hinausgehende Gewinn mit dem Hartz IV des Monats verrechnet, also weniger vom Arbeitsamt bezahlt. Hart wird es dann, wenn Verluste erwirtschaftet werden, da diese natürlich nicht vom Arbeitsamt ausgeglichen werden, sondern lediglich Gewinne verrechnet werden. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass das Arbeitsamt die tatsächlichen Zu- und Abflüsse auf dem Konto bewertet, die mit der steuerlichen BWA oft nur wenig gemein haben, da Einnahmen beispielsweise zeitversetzt kommen können und so oft ein falsches Bild entsteht. Ohne die qualifizierte Unterstützung eines Unternehmensberaters, der sich um den betriebswirtschaftlichen Teil kümmert kann ich keinem empfehlen aus Hartz IV mit dem Existenzgründungszuschuss zu gründen.

Hilfe und Anleitungen zur Beantragung der Zuschüsse des Arbeitsamts erhalten Sie im Gratisreport.

Wollen Sie direkt einen Berater vor Ort, der Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel hilft? Kein Problem. Hier können Sie eine kostenlose Beratungsanfrage stellen.

 

tl_files/foerder-abc/images/beraterkontakt.png