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Donnerstag, 23.02.2012
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Fachkundige Stelle

Insbesondere die Bundesagentur für Arbeit bedient sich aufgrund der fehlenden Qualifikation der Arbeitsvermittler der sogenannten fachkundigen Stelle, die das vom Existenzgründer erstellte Konzept bewertet und die dafür notwendigen fachlichen Fähigkeiten besitzt. Insofern sind aus der Sichtweise der Bundesagentur für Arbeit neben den Fachverbänden (IHK, HWK, IfB) vor allen Dingen Unternehmensberater, Steuerberater und Kreditinstitute als fachkundige Stelle anzusehen.

Ablehnung von fachkundigen Stellen

Leider ist es heute so, dass bestimmte Arbeitsämter fachkundige Stellen nicht anerkennen, aus welchen Gründen auch immer. Hier empfiehlt es sich als Existenzgründer, Beschwerde beim Vorgesetzten einzulegen, da Sie als Existenzgründer die Wahlfreiheit der fachkundigen Stelle haben. Interessanterweise trifft die Ablehnung sehr oft nur fachkundige Stellen, die privatwirtschaftlich unterwegs sind, also Unternehmensberater und auch Steuerberater. Inwieweit das fair ist, mag dahingestellt sein. Da Existenzgründer in der Regel aber die Kosten bereits getragen haben, empfehle ich Ihnen immer auf der fachkundigen Stelle Ihrer Wahl zu bestehen und gegebenenfalls Qualifizierungsnachweise des Unternehmensberaters und/oder Steuerberaters für Gründungsberatung nachzulegen.

Aufgabe und Kosten

Die Aufgabe der fachkundigen Stelle ist es, Ihr Konzept beziehungsweise den Businessplan hinsichtlich der Tragfähigkeit zu bewerten. Dadurch dass viele Existenzgründer in ihrem eigenen Kämmerchen den Businessplan erstellen und nicht bereits frühzeitig die fachkundige Stelle in die Erstellung mit einbinden, kann es zu Überraschungen bei der Vorlage des Businessplans bei der fachkundigen Stelle kommen: indem sie einfach eine Ablehnung bekommen oder zur Nacharbeit aufgefordert werden oder teure Nacharbeiten beauftragt werden müssen. Das kann man sich sparen, indem man bereits frühzeitig eine fachkundige Stelle sucht und diese in die Erstellung des Businessplans einbindet. Dann ist der Stempel auch kein Problem mehr. Die Kosten der fachkundigen Stelle für den Stempel für den Gründungszuschuss beziehungsweise des Einstiegsgeld liegen zwischen 50 € - 150 € und deutlich mehr, wenn die vom Existenzgründer vorgelegten Unterlagen nicht akzeptiert werden. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen dauert normalerweise zwischen einem Tag beziehungsweise wenigen Stunden in Abhängigkeit von der Qualität des vom Gründer vorgelegten Businessplans und die Erfahrung der fachkundigen Stelle beim Ausfüllen der Formulare der Bundesagentur für Arbeit.

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