Freiberufler
Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Existenzgründer, die vor der Entscheidung stehen, ein Gewerbe anzumelden oder Freiberufler zu werden, sollten sich in jedem Fall mit dem Institut für Freiberufler (IfB) und dem Steuerberater darüber unterhalten. Da die Grenzen teilweise fließend sind, lässt sich in vielen Fällen nicht eindeutig festlegen, wer ein Freiberufler ist und wer nicht. Da Sie vermeiden sollten, im Rahmen einer Betriebsprüfung nachträglich als Gewerbetreibender eingeordnet zu werden, sollten Sie hier äußerst gewissenhaft vorgehen. Für eine Tätigkeit als Gewerbetreibender spricht beispielsweise der Verkauf von Produkten, die Erziehlung von Provisionserlösen aus beispielsweise Vermittlung, die Produktion einer Ware oder das Wachstum des Unternehmens erfolgt primär durch Kapitaleinsatz.Versicherungspflichten
Eine Krankenversicherung müssen alle Freiberufler ab 1. Januar 2009 wie auch alle anderen Selbständigen abschließen. So versichert waren bereits vor diesen Termin Landwirte, Künstler und Publizisten. Freiberufler müssen keine Rentenversicherung abschließen, sofern Sie nicht den verkammerten freien Berufen angehören (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker sowie in der Regel Architekten). Hier gibt es dann die berufsständischen Versorgungswerke, die als Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung anzusehen sind.Hilfe und Anleitungen zur Beantragung der Zuschüsse des Arbeitsamts erhalten Sie im Gratisreport.
Wollen Sie direkt einen Berater vor Ort, der Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel hilft? Kein Problem. Hier können Sie eine kostenlose Beratungsanfrage stellen.

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