Gründerzuschuss, Existenzgründungszuschuss, Einstiegsgeld, Existenzgründerzuschuss, Fachkundige Stellungnahme
  
Wie Sie schnellstens Gründungszuschuss und Einstiegsgeld auf Ihr Konto bekommen!


Zitat Bundesagentur
für Arbeit zum Einstiegsgeld !

Auch als ALG2-Empfänger können Sie sich selbstständig machen und ein sogenanntes Einstiegsgeld zur Förderung Ihrer Selbständigkeit erhalten. Als AGL2-Empfänger haben Sie zwar Anspruch auf Fördermittel für Ihre Existenzgründung, aber die Höhe des Einstiegsgelds hängt von Ihrem persönlichen Fallmanager bzw. Ansprechpartner ab. Wie beim Gründungszuschuss muss ein Businessplan erstellt und entsprechende Ansprechpartner von diesem Businessplan überzeugt werden
Hilfe und Anleitungen finden Sie in meinem Gratis-Report.



>>> (.pdf Arbeitsagentur)
>>> (.pdf FAQ Liste)

Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht.



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Das Wichtigste von uns auf den Punkt gebracht !

1. Voraussetzung
Sie brauchen ALG2 und eine Zusage auf Erfolg vom Arbeitsamtsberater

2.
Förderhöhe
ALG2 + ~175 + ~ 100 aus dem erzielten Gewinn

3.
Unterlagen
Anträge, Lebenslauf, Businessplan,
etc.


ACHTUNG:
Hier liegt leider die Tücke des Einstiegsgelds. Sie machen sich viel Arbeit und wissen nicht ob hinten was raus kommt, da die Budgets variabel und die Arbeitsamtsberater oft auch nicht wissen wie es aussieht.


Deswegen empfehle ich Ihnen unseren Ratgeber speziell für ALG2 Kandidaten, die mit einer guten Idee gründen wollen, Unterstützung brauchen und keinen Stress mit dem Arbeitsamt haben wollen !

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TIP: Haben Sie zudem gewusst ?

1.
Sie können als Unternehmer jederzeit einen ALG 2 Antrag stellen, auch wenn Sie schon seit Jahren selbständig sind. Wenn Ihre Zahlen es zulassen, können Sie locker ALG2 für Monate oder sogar Jahre beziehen !

2. Beratungskosten können auch im Rahmen der Gewinn/Verlust - Rechnung abgesetzt werden und schmälern den Gewinn. So bezahlt praktisch das Arbeitsamt den Berater mit !