Gründerzuschuss, Existenzgründungszuschuss, Einstiegsgeld, Existenzgründerzuschuss, Fachkundige Stellungnahme
  
Wie Sie schnellstens Gründungszuschuss und Einstiegsgeld auf Ihr Konto bekommen!
 

Zitat Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss !

Mit meiner langjährigen Erfahrung unterstütze ich Sie als fachkundige Stelle bei Ihrem Vorhaben, Förderungen Ihrer Selbständigkeit vom Staat zu erhalten. Mit bestimmten Voraussetzungen hat jeder Anspruch auf Förderung seiner Selbständigkeit. Im nachstehenden Zitat der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich bereits über einige Anforderungen für Ihren Gründungszuschuss bzw. Existenzgründer Zuschuss informieren. Einstiegsgeld und Existenzgründerzuschuss / Gründungszuschuss haben jedoch unterschiedliche Voraussetzungen. 2006 wurden das Überbrückungsgeld und die Ich-AG durch den Gründungszuschuss ausgetauscht. Welche Änderungen nun aktiv ist, kann dem nachstehenden Text entnommen werden.
Mit meinem Gratis Report erhalten Sie Antworten bezüglich auftretender Fragen.



>>> (.pdf Arbeitsagentur)
>>> (.pdf FAQ Liste)

 

Das Wichtigste von uns auf den Punkt gebracht !

1. Voraussetzung
Sie brauchen 3 Monate ALG 1 Restlaufzeit

2.
Förderhöhe
(ALG1 + 300) x 9 + 6 x 300 EUR

3. Unterlagen
Anträge Fachkundige Stellungnahme, Lebenslauf, Businessplan, etc.

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TIP: Haben Sie zudem gewusst ?

1. Sie können zwei oder dreimal den Zuschuss beantragen ? Interessant für ex-Bezieher von Überbrückungsgeld !

2.
Wenn die Unterlagen eingreicht und begutachtet sind, muss das Arbeitsamt zahlen !

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