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Freitag, 18.05.2012
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Kleinunternehmerregelung

Jeder Existenzgründer ist mit der Kleinunternehmerregelung konfrontiert. Eine Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung hängt dabei von unterschiedlichen Parametern ab. Die Kleinunternehmerregelung können die Existenzgründer nutzen, die voraussichtlich weniger als 17.500 € Umsatz im laufenden Kalenderjahr und 50.000 € Umsatz im folgenden Kalenderjahr erzielen werden. Der voraussichtliche Umsatz ist dabei auf einen Jahresumsatz umzurechnen.

Existenzgründer, die weniger als 17.000 € Umsatz erzielen, können durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt trotzdem auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. An die Option zur Regelbesteuerung ist der Existenzgründer mindestens fünf Jahre gebunden. Warum viele Existenzgründer auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, erklärt sich relativ einfach. Hierbei sind zwei wesentliche Sichtweisen zu unterscheiden.


Vorteile aus Sicht des Kunden

Existenzgründer, die sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, dürfen ihre Rechnungen weder mit gesondertem Umsatzsteuerausweis noch mit einem Hinweis auf im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer ausstellen. Das heißt bei dem derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz von 19%, dass sich der Endkunden sofern er kein Unternehmen ist, 19% spart. An einem Beispiel kann man den Wettbewerbsvorteil der Kleinunternehmerregelung verstehen. Der Malermeister Müller mit Kleinunternehmerregelung schreibt für das Malen einer Wohnung eine Rechnung über 1000 €. Dieselbe Leistung würde bei dem Malermeister Huber, 1000 € +19 % Mehrwertsteuer macht zusammen 1190 € Kosten. Der private Kunde, für die die Mehrwertsteuer kein durchlaufender Posten ist, würde sich also im Zweifelsfall für das günstigere Angebot des Malermeisters Müller entscheiden und 190 € sparen.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Einer der wesentlichen Nachteile der Kleinunternehmerregelung ist, dass kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Wenn also der Malermeister Müller für die Erbringung der Leistung im Wert von 1000 € Material beim Großhändler im Wert von 595 € brutto einkauft, bezahlt er natürlich auch 95 € Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer bekommt der Malermeister Huber vom Finanzamt zurück, während der Malermeister Müller nichts bekommt. Das heißt der Malermeister Müller geht mit 1000 € minus 595 € = 405 Euro Deckungsbeitrag aus dem Projekt, während Malermeister Huber mit 500 € Deckungsbeitrag aus dem Projekt kommt. Da in der Regel auch die Telefonrechnung, Benzin, und weitere Gemeinkosten mit Umsatzsteuer belastet sind, schaut die Rechnung am Jahresende für den Malermeister Huber immer besser aus, während Malermeister Müller sich ärgert. Insofern sollte man sich genau überlegen, ob man die Kleinunternehmerregelung wählt, gerade wenn zum Firmenstart größere Investitionen, die mit Umsatzsteuer belastet sind, notwendig sind. Eine fachkundige Stelle kann hierbei qualifiziert bei der richtigen Wahl unterstützen, damit man sich später nicht ärgert.
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