Umsatzsteuer
Zum einen den Regelsteuersatz von 19 %, dem die meisten Umsätze unterliegen. Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen unter anderem fast alle Lieferungen von Lebensmitteln (ausgenommen: die meisten Getränke und Umsätze in Gaststätten), Bücher und Zeitungen, Umsätze im kulturellen Bereich (Theater, Kino), der öffentliche Nahverkehr und neuerdings auch die Hotels. Jeder erinnert sich gerne an die aktuelle Debatte um die Reduzierung der Steuersätze für das Hotelgewerbe. Sonderregelungen können für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten. Ausfuhrlieferungen in Länder außerhalb der EU und innergemeinschaftliche Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit.
Umsatzsteuervoranmeldung
Beispiel: als Konsument sieht man immer nur den Bruttopreis, wenn man in den Buchladen geht. Wenn man also ein Buch für 119€ kauft, kassiert davon das Finanzamt beim Verkäufer gleich mal 19€ ab und dem Unternehmer verbleiben 100€ zur Deckung seiner Kosten und der Erwirtschaftung eines Gewinns. Unternehmer müssen regelmäßig nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Beträgt die Vorjahressteuer mehr als 7.500 €, muss man die Umsatzsteuer-Voranmeldung nach jedem Kalendermonat abgeben. Beträgt die Vorjahressteuer nicht mehr als 1000 €, kann einen das Finanzamt von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreien. Existenzgründer sind generell verpflichtet im laufenden und dem folgenden Kalenderjahr die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben. Diese Verpflichtung gilt dann nicht, wenn Sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, bei denen kein Vorsteuerabzug möglich ist beziehungsweise wenn Sie die Kleinunternehmerregelung oder die Sonderregelung für pauschalierende Land- und Forstwirte in Anspruch nehmen.Fristen
Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung). Soweit man zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen verpflichtet ist, hat man eine Vorauszahlung zu leisten. Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres muss man auf jeden Fall eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Die Vordrucke hierfür gibt es beim Finanzamt.Informieren Sie sich auch zur Umsatzsteuer Identifikationsnummer.











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