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Freitag, 18.05.2012
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Vereinfachte Steuererklärung

Die vereinfachte Steuererklärung ist seit 2005 in nahezu allen Bundesländern verfügbar, betrifft aber nicht die Einkommensteuer- / Körperschaftssteuererklärung des Unternehmers, sondern die Steuererklärung des Arbeitnehmers.

Voraussetzungen für die vereinfachte Steuererklärung

Diese zweiseitige vereinfachte Steuererklärung kann nur verwendet werden, wenn?
  • Ehepartner zusammen veranlagt werden
  • nur Arbeitslohn oder Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld und andere steuerfreie Leistungen bezogen wird
  • nur Werbungskosten, die das Formular ausdrücklich nennt vorhanden sind. Das sind: Entfernungspauschale, Beiträge zu Berufsverbänden, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren, Reisekosten bei Dienstreisen, Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit, Flug- und Fährkosten, Verpflegungskosten bei Dienstreisen.
  • nur bestimmte Sonderausgaben angefallen sind. Das sind: Beiträge zu einer freiwilligen Pflegeversicherung, Beiträge zu einer Renten-, Kapitallebens- und Risikolebensversicherung, Kirchensteuer, Steuerberatungskosten, Berufsausbildungskosten, Spenden.
  • nur außergewöhnliche Belastungen, die im Formular genannt werden, angefallen sind. Das sind: Scheidungskosten, Fahrtkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten.

Verwendung der neuen Formulare

Das neue Formular zur vereinfachten Steuererklärung scheidet aus, wenn zum Beispiel Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder eine doppelte Haushaltsführung vorhanden sind. Das gilt auch bei Renten, Vermietungseinkünften und Einnahmen aus Kapitalvermögen. In diesen Fällen muss man die bisherigen Formulare (vierseitiger Mantelbogen, Anlage N usw.) verwenden. Wichtig: Jedes Bundesland verwendet ein eigenes Formular für die vereinfachte Steuererklärung. Welche Kosten man mit der zweiseitigen Steuererklärung geltend machen kann, ist also von Land zu Land unterschiedlich.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Steuererklärung 2011.
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