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Freitag, 18.05.2012
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Vermögensschaden Versicherung

Die Vermögensschaden Versicherung ist eine besondere Form der Betriebshaftpflichtversicherung und wird in Deutschland auch oftmals als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet. Viele Existenzgründer vergessen oft diese Vermögensschaden Versicherung abzuschließen und setzen damit ihre berufliche Existenz aufs Spiel. Die Vermögensschaden Versicherung ist für Berufsgruppen konzipiert, deren Fehlverhalten bei beruflichen Tätigkeiten zu keinen Sach- wohl aber zu Vermögensschäden führen kann.

Die Vermögensschaden Versicherung haftet also immer dann, wenn durch einen oder mehrere Mitarbeiter des versicherten Unternehmens einem Dritten ein finanzieller Schaden entsteht. Die Vermögensschaden Versicherung hat sowohl die Aufgabe, unberechtigt gestellte Schadensersatzansprüche abzuwehren als auch berechtigte Schadensersatzansprüche zu regulieren. Dafür übernimmt sie alle Kosten, die im Rahmen der Ermittlung und Regulierung des Schadens notwendig werden. In der Vermögensschaden Versicherung integriert ist damit auch ein so genannter passiver Rechtsschutz, der nur dann zum Tragen kommt, wenn Forderungen an Sie als Unternehmer herangetragen werden, die unter Umständen unberechtigt sein könnten. Schäden an der Gesundheit oder an den Sachen Dritter sind durch die Vermögensschaden Versicherung dagegen nicht abgedeckt. Für sie kommt in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung auf.


Schäden durch fehlerhafte Dienstleistungen

Aber auch in anderen Branchen kann der Abschluss einer Vermögensschadenversicherung existenziell wichtig sein. Man denke dabei beispielsweise an IT-Experten, IT-Reparaturfirmen und Softwareunternehmen, die bspw. durch fehlerhafte Produkte oder fehlerhafte Dienstleistungen Daten vernichten, Datendiebstahl ermöglichen oder gar Viren und andere schädliche Programme auf Firmenrechner unwissentlich durch verseuchte Datenträger eingeschleust haben. Der Schaden kann hier schnell mehrere 100.000 € erreichen. Verfügt der Existenzgründer und Unternehmer hier über keine Vermögensschadenversicherung, haftet er insbesondere in der Rechtsform des Einzelunternehmens mit seinem gesamten privaten Vermögen.

Pflichtversicherung für einzelne Branchen

Für einige Branchen in Deutschland ist der Abschluss einer Vermögensschadenversicherung beziehungsweise Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für Sachverständige aller Art, Anwälte, Notare, Versicherungsmakler, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Zeitschriften wie Finanztest oder das Internet geben Ihnen erste Hinweise, aber im individuellen Fall können sie eine fundierte Beratung nicht ersetzen. Deswegen empfehle ich Ihnen immer mein kostenlosen Versicherungscheck und Kontakt zu einem Versicherungsmakler aus meinem Netzwerk. Denn im Schadensfall trennt sich schnell die Spreu vom Weizen.

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